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Bildungsbereich Deutschland Leitfaden für Universitäten und Hochschulen zur Beschaffung von Adobe Lizenzen

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Informationen für Universitäten bzw. Hochschulen:

  1. Welche Adobe Lizenzformen für den Hochschulbereich gibt es?
  2. Wie und wo wollen Sie die Software einsetzen – Nutzungsrechte?
  3. Welche Vertragsmöglichkeiten gibt es?
  4. Wie komme ich zu meinem Vertrag?
  5. Technische Fragen – vom Deployment bis zu Visualisierung?
  6. Warum Adobe Software?
  7. Adobe Creative Cloud – Ihr Produktangebot!
  8. Cloud Services von Adobe Creative Cloud
  9. Kontakt – an wen kann ich mich wenden für weitere Informationen

Grundüberlegungen für Sie als Institution

Sie haben die Wahl zwischen zwei Lizenztypen:

1. Named User Lizenzen (NUL)

  • Named User Lizenzen sind anwender- oder personenbezogene Lizenzen, d.h. die Lizenz ist an eine individuelle Person gebunden, nicht an ein Gerät
  • Personen können sich damit auf verschiedenen Geräten mit ihrer ID einloggen und die Software nutzen
  • Named User Lizenzen sind geeignet bei Bring your own Device Szenarien, d.h. für Institutionen, die Computer im Besitz der Institution und private Computer erlauben
  • Named User Lizenzen werden im folgenden mit NUL abgekürzt

2. Shared Device Lizenzen (SDL)

  • Shared Device Lizenzen sind Geräte basierte Lizenzen, d.h. pro Gerät wird eine Lizenz benötigt
  • Shared Device Lizenzen sind vor allem geeignet für Computer-Pools, Bibliotheken und Unterrichtsräume
  • Der Vorteil von Shared Device Lizenzen ist, dass man via Admin Console den Überblick über die Verfügbarkeit und Nutzung der Geräte hat
  • Bitte beachten Sie, daß sich jeder Nutzer sich an jedem Gerät jeweils anmelden muß
  • Geräte mit Shared Device Lizenzen sind nicht für Home Use gestattet!
  • Shared Device Lizenzen werden im folgenden mit SDL abgekürzt und sind auf deutschsprachigen Adobe Webseiten mit dem Begriff "Multi-User Gerätelizenzen" übersetzt.

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern oder Studenten ermöglichen, von zu Hause zu arbeiten?

  • Ein Work@Home-Recht wird nur für Anwender gestattet, die eine eigene fest zugewiesene Lizenz haben bzw. erhalten.
  • Geräte mit Shared Device Lizenzen sind nicht für Home Use gestattet!

Wer ist bezugsberechtigt und wer nicht?

Qualifizierte Bildungseinrichtungen sind:

  • Zugelassene öffentliche oder private Universitäten oder Hochschulen (einschließlich akademischer Einrichtungen oder Fachhochschulen), dessen Grad nicht weniger als den Gegenwert von zwei Jahren Vollzeitstudium erfordern
  • Von Adobe genehmigte namentlich genannte Bildungseinrichtungen, jedoch nur, wenn individuell genannte Einheiten von Adobe schriftlich genehmigt sind
  • Berechtigung für „Academic Hospital Use“ der Rahmenvertrag enthält die ordnungsgemäße Berechtigung für „Academic Hospital Use“. Damit sind Kliniken, die aufgrund eines Gesetzes/einer Rechtsverordnung der Hochschule zugeordnet sind, um die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unmittelbar zu unterstützen, berechtigt, die aufgeführten Programme einzusetzen ("Academic Hospital Use"). Lehrkrankhäuser und vergleichbare Einrichtungen sind explizit ausgeschlossen.
  • Akademische Forschungslabore, die eine öffentliche Einrichtung sind und von einer nationalen oder staatlichen Bildungsbehörde anerkannt sind.

Nicht qualifizierte Bildungseinrichtungen sind:

  1. Nicht anerkannte Schulen.
  2. Museen und Bibliotheken.
  3. Kirchen oder religiöse Einrichtungen, welche nicht zugelassene Schulen sind.
  4. Berufsbildungszentren oder Schulen für die Erteilung von Zulassungen für Kurse wie Computersoftwareschulung oder Berufsausbildung , die keine anerkannten Schulen sind oder dessen Grad weniger als den Gegenwert von zwei Jahren Vollzeitstudium erfordern.
  5. Militärschulen, die keine akademischen Titel verleihen.
  6. Forschungslabore, welche nicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannt sind.

Identifizierung

Um Adobe Software nutzen zu können, müssen Sie sich identifizieren. Hierfür gibt es drei verschieden Adobe ID-Typen:

Datenschutz

Schulen und Universitäten auf der ganzen Welt sind mit einer ständig wachsenden Zahl von Datenschutzgesetzen konfrontiert. Daher ist es für Adobe selbstverständlich, das Adobe-Lösungen von den Bildungseinrichtungen im Einklang mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften zum Datenschutz betrieben werden können.

Datenverarbeitung in Verantwortung von Adobe

Datenverarbeitung in Verantwortung der jeweiligen Hochschule

Soweit Sie die Cloudfunktionalitäten von Adobe verwenden, wird im Regelfall eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig sein. Hier bietet Adobe für die Rahmenverträge eine an die besonderen Bedürfnisse der Hochschulen angepasste Vereinbarung an. Diese kann künftig mit der Beitrittserklärung zu den Rahmenverträgen abgeschlossen werden.

Ein Muster dieser Vereinbarung sowie unverbindliche Musterdokumente für Fragen rund um die mit dem Einsatz der Lösungen von Adobe verbundenen Informations- und Dokumentationspflichten stellt die Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Hochschulen bereit.

Vertragsmöglichkeiten

Adobe bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, Software für Ihre Einrichtung zu beziehen:

Ihr Weg zum Vertrag (VIP und ETLA):

Bestellprozess

Wachstum bei Point Consortium und Studierenden läuft via True Up-Prozess (ETLA):

True Up Prozess

Seriennummern

(Auslaufendes Vertragswesen)

  • Wechsel der Deployment-Methode: Für alle unter diesem Vertrag lizenzierten Produkte und Services gilt Folgendes: Die initiale Auslieferung der Produkte und Services erfolgt auf Basis von Seriennummern. Der Kunde und die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass dann zur weiteren Nutzung der Produkte und Services eine nutzerbasierte ID seitens der User sowie die Verwendung des Adobe Dashboards (Adobe Admin Console) durch die Teilnehmer erforderlich werden kann. Dem Kunden und den Teilnehmern ist bewusst, dass bei der weiteren Nutzung des seriellen Deployments keine aktuellen Updates und Upgrades mehr zur Verfügung gestellt werden, es erfolgt lediglich die Auslieferung sicherheitsrelevanter Patches sofern verfügbar.
  • Zur Klarstellung nimmt der Kunde hiermit zur Kenntnis, dass er bei Verwendung von Seriennummern zur Bereitstellung von Adobe On-premise Software nur auf die Version 2018 der Adobe Creative Cloud zugreifen kann. Der Kunde könnte nur dann auf die Version 2019 und später der Adobe Creative Cloud zugreifen und diese installieren, wenn er auf die neue „user-basierte“ Deployment-Methode portieren würde.

Technische Themen, die Sie interessieren?

Deployment ›

Virtualisierung ›

Support ›

Nächste Schritte:

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer IT-Abteilung und bei Ihrem Handelspartner oder bei Adobe direkt.

Adobe Ansprechpartner:

Christiane Müller• Enterprise Account Executive Adobe für Central, Eastern Europe and Russia, Middle East • Ansprechpartner für ETLA • Email: cmueller@adobe.com

Warum Adobe Software?

Staat und Wirtschaft fordern digitale Kompetenz!

„Der Beitrag der digitalen Kompetenz zur Wirtschaftsleistung ist enorm. Angesichts der großen Zahl an Chancen, die sich wahrscheinlich bieten, würden große Investitionen in digitale Kompetenz [für Hochschulen] vermutlich einen sehr guten ROI für die britische Wirtschaft bewirken.“ (Digital Skills for the UK Economy“, Ecorys UK, Januar 2016)

Weitere Meinungen von Vertretern des Weltwirtschaftsforums und Universitäten, die bereits Creative Cloud einsetzen:

Adobe Creative Cloud

Adobe Creative Cloud ist das ultimative Software-Abo für Kreative – mit Adobe Photoshop, Illustrator, InDesign, Premiere Pro, Adobe XD und mehr als 20 weiteren Applikationen für den Desktop und Mobilgeräte.

Cloud Services

Kostenlose Dienste im Rahmen Ihres Creative Cloud-Abos eröffnen weitere Möglichkeiten zur Gestaltung und Präsentation von Content. Mithilfe von Adobe Sensei finden Sie rasch passende Schriften, Bilder oder Vorlagen für jede kreative Idee. Erstellen Sie ein persönliches Web-Portfolio und teilen Sie Ihre Arbeiten mit der weltweit größten Community für Kreative.

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